Leistungen

Freimessungen

Kontrollierte Abnahme von Sanierungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit!

Eine Schimmelsanierung ist erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn nach der Feinreinigung eine Freimessung erfolgt ist, die bestätigt, dass die Feinreinigung erfolgreich war. Die Probenahmen erfolgen in Anlehnung an VDI 4300 Blatt 10 bzw. an die Teile 18 und 19 der Norm DIN ISO 16000 sowie gemäß den Empfehlungen des „Leitfadens zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ (Schimmel-Leitfaden) des Umweltbundesamtes, des Berichts „Schimmelpilze in Innenräumen – Nachweis, Bewertung, Qualitätsmanagement“ des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg sowie des WTA Merkblatts E-4-12 „Schimmelpilzschäden: Ziele und Kontrolle von Schimmelschadensanierungen in Innenräumen“.

Luftkeimsammler bei einer Freimessung
Luftkeimsammler bei einer Freimessung
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